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Satzung des Fördervereins


Der .Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Recklinghausen Löschzug Hochlar. mit Sitz in Recklinghausen ist ein nichteingetragener Verein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts .Steuerbegünstigte Zwecke. der Abgabeordnung.

Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Recklinghausen Löschzug Hochlar bei dessen Ausbildung und Erfüllung seiner Aufgaben durch Beschaffung von Geld und Sachmitteln. Insbesondere werden folgende Aufgabenbereiche gefördert:

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Mitgliederwerbung und Spendenbeschaffungen.

§2
Der Verein ist selbstlostätig er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Um geplante Anschaffungen zu planen und zeitnah anzuschaffen, wurde festgelegt, dass der Jahresbeitrag bis Ende Februar gezahlt sein soll.

§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§5
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Freiwillige Feuerwehr Recklinghausen Löschzug Hochlar, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung des Feuerschutzes) zu verwenden hat.


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This file last modified 07/18/07